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Liebe Niedersächsische Schützenvereine,

gemäß § 26 (1) 2. Satz der neuen Nds. Verordnung gegen die Verbreitung des Corona-Virus mit Wirkung zum 13.07.2020 ist die Sportausübung ohne Abstandshaltung zulässig, wenn sie in Gruppen von nicht mehr als 30 Personen erfolgt.

Zwecks Bestätigung haben wir bei der LSB-Hotline nachgefragt, die in Rücksprache mit dem Nds. Ministerium für Inneres und Sport daraufhin die Rückmeldung gegeben hat, dass dies auch für das Sportschießen und somit für die nebeneinander liegenden Schießbahnen gilt. D.h., es müssen jetzt keine Schießbahnen mehr zwischen den Schützen frei gehalten werden, wenn die Schießgruppe nicht aus mehr als 30 Personen besteht.

Selbstverständlich sind weiterhin die in § 3 und § 4 festgelegten Maßnahmen für das Hygienekonzept sowie die Datenerhebung und Dokumentation zu berücksichtigen.

Möglicherweise legen die Kommunen und Landkreise vor Ort weitergehende Regelungen fest. In diesen Fällen sind ggfs. die Vor-Ort-Gegebenheiten mit den Kommunen bzw. Landkreisen direkt abzustimmen. Auf diese E-Mail kann entsprechend verwiesen werden.

Die Verordnung kann sich jederzeit in beide Richtungen verändern. Es ist aber seitens der Landesregierung angedacht, bis zum 31.08.2020 keine Veränderungen mehr vorzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen
i. A. Ulrich Nordmann
Geschäftsführer, NSSV

Nach Absprache mit unserem Kreisschützenverbandsvorsitzenden, Wilfried Mundt, werden für das aktuelle Sportjahr auch keine Kreisverbandsmeisterschaften "LG- und KK-Auflage (DSC)" sowie "Bogen (WA im Freien)" ausgerichtet.

Begründung:
- reduzierte Nutzung der Schießstände (Abstandsregelung) und damit Verdoppelung der Anzahl der Durchgänge
- erheblicher Mehraufwand für die Funktionsträger, bezüglich Aufsicht, Desinfizierung, Einhaltung der Hygieneregeln, Überwachung und Auswertung
- verringerte Vorbereitungphase aufgrund geschlossener Schießstände
- viele potentielle Teilnehmer gehören altersbedingt zur gefährdeten Risikogruppe

Mit der Bitte um Nachsicht
Udo Herrmann
Kreisschießsportleiter

Liebe Schützenschwestern und Schützenbrüder!

Hiermit möchte ich Euch mitteilen, dass die für den 05. September 2020 geplante Kreiskönigsfeier in Lauenau nicht stattfinden wird.

Ich denke, wir alle sind realistisch genug um festzustellen, dass wir derzeit in der Ungewissheit dessen schweben, was am 05. September erlaubt bzw. noch nicht erlaubt sein wird. Auch wenn es derzeit einige Lockerungen gibt, glaube ich persönlich nicht, dass eine Kreiskönigsproklamation in Verbindung mit einer Tanzveranstaltung in unserer geplanten Dimension zugelassen werden würde. Ich hoffe, mit dieser Entscheidung im Sinne aller Verbandsmitglieder gehandelt zu haben, denn: Die Gesundheit ALLER geht
vor! Auch wir als Verband wollen mit dieser Entscheidung der Absage dazu beitragen, hoffentlich in absehbarer Zeit einmal zur „Normalität“ zurückzukehren.

Auch die Idee, eine eventuelle Ersatzfeier am 05. Dezember 2020 durchzuführen, wurde von der Mehrheit der Mitgliedsvereine im Rahmen einer Umfrage verworfen (2 Vereine stimmten für diese Feier; 15 Vereine „Nein“; 1 Enthaltung; 10 Vereine nahmen an der Umfrage nicht teil).
Mit dieser Entscheidung verbunden, fällt auch das für den 11. und 12. Juli 2020 geplante Finalschießen um den Kreiskönig aus.

Nach Rücksprache mit der Kreisjugendleiterin wird auch der für September geplante Jugendbiathlonwettbewerb nicht stattfinden.

Die für Ende August beginnenden Fachtagungen finden (Stand: Heute!) voraussichtlich unter den dann geltenden Bedingungen wie geplant statt.

Mit freundlichen Schützengrüßen und vor allem: Bleibt alle gesund!
Wilfried Mundt
Vorsitzender (KSV "DSC"
)